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Steuererstattung

DAS NEUE KLIMASCHUTZPAKET DES BUNDES FÜR ENERGETISCHE MODERNISIERUNGEN MACHT ES MÖGLICH.
WIR BERATEN SIE, WIE SIE MIT UNS IHREN 20%IGEN STEUERVORTEIL ERHALTEN.

20 % Steuerermäßigung! Wie profitieren Sie von der Neuregelung des Klimaschutzprogrammes 2030? Ganz einfach: Mit uns und unseren 3-Fach verglasten HERR-Fenstersystemen. Denn so einfach und unbürokratisch war es noch nie. Das Steuersparmodell der Bundesregierung für energetische Maßnahmen macht es möglich. Ab 1.1.2020 können Sie neben den Lohnkosten auch die Materialkosten einer energetischen Sanierungsmaßnahme wie den Einbau neuer Fenster durch uns steuerlich geltend machen.

Insgesamt können Sie 20 % der Gesamtkosten von bis zu € 200.000 (also max. € 40.000) innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

 

WIE VIEL GELD BEKOMMEN SIE?

Hier zwei anschauliche Rechenbeispiele, wie der neue 20%ige Steuerbonus funktioniert, wenn Sie in einem Einfamilienhaus neue HERR-Fenster einbauen lassen.

Renovierungsaufwand für neue Fenster: € 15.000,00

Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20 % von Renovierungsaufwand = € 3.000,00

Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:

  • Im 1. Jahr 7%: € 1.050,00
  • Im 2. Jahr 7%: € 1.050,00
  • Im 3. Jahr 6%: €    900,00

Renovierungsaufwand für neue Fenster: € 25.000,00

Steuerrückerstattung/Steuerersparnis:
20 % von Renovierungsaufwand = € 5.000,00

Die Steuerersparnis wird auf 3 Jahre verteilt:

  • Im 1. Jahr 7%: € 1.750,00
  • Im 2. Jahr 7%: € 1.750,00
  • Im 3. Jahr 6%: € 1.500,00

WIE ERHALTEN SIE DIE STEUERERSTATTUNG?

Wenn Sie keine Zuschüsse oder Fördermittel bei der KfW für Ihre neuen Fenster beantragen, können Sie die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung!

  • Die Rechnung muss auf den Steuerpflichtigen ausgestellt sein
  • Nach Abschluss der Maßnahmen muss lediglich eine Erklärung des ausführenden Unternehmens vorliegen, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden
  • Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden
  • Es müssen bei Fenster und Haustüren bestimmte Wärmedämmwerte eingehalten werden

WIRD IHR FENSTERTAUSCH MIT HERR GEFÖRDERT?

Die Voraussetzungen für Sie sind denkbar einfach. Ihr Gebäude oder Ihre Eigentumswohnung muss älter als 10 Jahre sein.
Die Immobilie muss ein Wohnhaus oder eine Eigentumswohnung sein, die durch Sie selbst bewohnt wird.
Anders als bei Förderungen der KfW müssen Sie die Maßnahme vor Beginn nicht anmelden.

WAS MÜSSEN SIE DEM FINANZAMT VORLEGEN?

  • Lediglich eine ordentliche Rechnung von uns als Fachunternehmen
  • Einen Überweisungsbeleg über den Rechnungsbetrag (keine Barzahlung)
  • Eine Erklärung von HERR, dass die energetischen Mindestanforderungen eingehalten wurden