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Wärmeschutz

Der Wärmeschutz für Türen und Fenster

Unsere Fenster und Türen erfüllen die neuesten Anforderungen der EnEV 2017. Geregelt werden alle Maßnahmen baulicher Planung und Ausführung, die den Energiebedarf eines Gebäudes beeinflussen. Dabei hat das Gebäudekonzept bei Einhaltung des baulichen Mindestwärmeschutzes der einzelnen Komponenten ein gebäudespezifisches Anforderungsniveau zu erfüllen. Das heißt für den Einbau von Fenstern und Türen: Der Wärmeschutz muss mit dem Gebäudekonzept abgestimmt sein. So wird z.B. bei Neubauten kein spezifischer Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des Bauteils Fenster bzw. Tür gefordert, sondern deren Tauwasserfreiheit. Hingegen wird bei Renovierungsmaßnahmen der Wärmedurchgang des Fensters oder der Fenstertür auf Uw = 1,3 W/m²K begrenzt.

Maßgeblich für den Wärmeschutz des gesamten Fensters (Uw) sind das verwendete Rahmenmaterial (Uf) und das eingesetzte Verglasungssystem. Mit Kunststoff-Fenstersystemen von SIP kann aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit des PVCs und intelligenter Konstruktionen (Kammerung) ein hervorragender Wärmeschutz bis hin zur Passivhaustauglichkeit erreicht werden.

Und das heißt: Wer sich für Kunststofffenster von SIP entscheidet, ist bereits heute bestens gerüstet für die Anforderungen von morgen. Damit die Wärme auch da bleibt, wo sie hingehört.
UG-WERT
1-fach Verglasung 6,6
2-fach Verglasung 3,3
Wärmeschutz Verglasung (2-fach) 1,1
Wärmeschutz Verglasung (3-fach) 0,5 oder 0,6
Eine Ug-Wert Verbesserung von 0,1 spart ca. 1,2 Liter Heizöl pro m² Fensterfläche pro Jahr. Bei einem Einfamilienhaus mit 23 m² können sie so bis zu 828 € sparen.