Wenn Sie keine Zuschüsse oder Fördermittel bei der KfW für Ihre neuen Fenster beantragen, können Sie die energetische Sanierung steuerlich geltend machen. Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung geltend gemacht und kann direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Ohne vorherige Antragstellung!
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